Gewalt ist die Bezeichnung für jedes Handeln, dass die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einer Person zum Ziel hat.
Gewalt bezieht über körperliche Gewalthandlungen hinaus auch psychische Formen mit ein, insoweit diese von physischer Gewalt begleitet werden oder auf deren Androhung beruhen.
Gewalthandeln ist nach unserer Definition ein intentionales Handeln, d.h. ihm liegt eine – wie auch immer bewusste – Willensentscheidung des Handelnden zugrunde.
Wenn sie zum Beispiel geschlagen, getreten, geschubst, gekniefen, bedrängt, eingesperrt, festgehalten, geohrfeigt oder sexuel bedrängt werden, dann rufen Sie uns an!